# Stipendien

> URL: https://www.schlosstorgelow.de/stipendien  
> Language: de  

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Schloss Torgelow: Aufnahme

                                                                

# Stipendien

                                    
            
        
                
            
                
                    
                        
                            [Schloss Torgelow: Internat & Gymnasium](https://www.schlosstorgelow.de)
                            
                          
                                                                                    
                                    [Schloss Torgelow: Aufnahme](https://www.schlosstorgelow.de/aufnahme)
                                
                                                                                                    
                            [Stipendien](https://www.schlosstorgelow.de/stipendien)
                            
                        
                    
                
            
        
    

    

## Stipendien für begabte Schülerinnen und Schüler

    
                        

Das Volkhard Brox Stipendium zum Besuch des privaten Internatsgymnasiums Schloss Torgelow wird von der Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e. V. in Heidelberg vergeben.

            

    
            

![Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e. V.](https://www.schlosstorgelow.de/wp-content/uploads/2025/07/begabt-300x100.png)

    
        
                        
                
                                            

### 1. Bewerberkreis

Für das Stipendium können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die die Aufnahmevoraussetzungen am privaten Internatsgymnasium Schloss Torgelow erfüllen. Sie sollten

- bereit sein, sich in die Internatsgemeinschaft einzubringen,
- soziale, musische oder sportliche Interessen haben und
- gute oder sehr gute schulische Leistungen nachweisen.

Die Bewerbungen gelten für das kommende Schuljahr. Der Bewerberkreis für Erstbewerbungen umfasst Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Klassenstufen 5 bis 10 besuchen.

### 2. Bewerbungsverfahren

Bewerberinnen oder Bewerber müssen bis spätestens 28.02. des Jahres folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:

- handschriftlich verfasster Aufsatz, in dem die Bewerberin/der Bewerber darlegt, welche Erwartungen sie/er an den Besuch des privaten Internatsgymnasiums knüpft und welche außerschulischen Interessen sie/er hat;
- eine Zeugnismappe mit allen Zeugnissen ab der 1. Grundschulklasse;
- einen Lebenslauf mit Lebensdaten und Interessengebieten;
- ein Foto der Bewerberin/des Bewerbers;
- ein Referenzschreiben eines sie/ihn unterrichtenden Lehrers;
- eine Einverständniserklärung der Eltern, dass das Stipendium beantragt werden darf und
- eine Kopie des aktuellsten Einkommensteuerbescheids der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- eine Erklärung über die **maximal mögliche monatliche Eigenbeteiligung** an den Schul- und Internatsgebühren. **Fehlen diese Angaben,** kann ihr **Stipendienantrag nicht bearbeitet** werden.

                                                            
                                    
                                                    

Bitte beachten Sie, dass zum **Bewerbungsstichtag alle Unterlagen vollständig** vorliegen müssen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, wird der Antrag nicht an die Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e.V. weitergeleitet, sondern an den Antragsteller zurückgeschickt.

Außerdem muss sich der Bewerber **vor dem Einreichen der Unterlagen** beim privaten Internatsgymnasium Schloss Torgelow persönlich vorgestellt haben.

Der Antrag ist zu richten an:

*Gesellschaft zur Förderung*  

*begabter Schülerinnen und Schüler e. V.*  

*c/o Schloss Torgelow*  

*Schlossallee 1*  

*17192 Torgelow am See*

### 3. Auswahl der Stipendiaten

Nach Eingang aller Bewerbungen werden die schriftlichen Bewerbungen von der Stipendienkommission der Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e. V. geprüft.

### 4. Höhe und Dauer des Stipendiums

Die Höhe des Stipendiums ist abhängig vom Förderbedarf des Schülers. Das gewährte Stipendium wird vom Schul- und Internatskostenbeitrag in Abzug gebracht.

Das Stipendium wird grundsätzlich bis zum Abitur gewährt, soweit die Förderungsvoraussetzungen vorliegen. **Hierzu ist jährlich zum Stichtag ein neuer Antrag zu stellen.** Als Anlage für diesen Fortsetzungsantrag sind das letzte Zeugnis sowie der aktuellste Einkommensteuerbescheid ausreichend.

                                                                            
                            
        
    

    
            

    
        
            
                                    

### Häufige Fragen zu Aufnahme und Kosten im Internatsgymnasium Schloss Torgelow

                            
                        
                                    
                        
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Sie haben weitere Fragen zur Anmeldung oder zu den Kosten?

                                                                

Wir beraten Sie gern persönlich! Vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch oder melden Sie sich direkt zu einem unserer Informationstage an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

                                                                        

Frau Anika Vlach

                        
        
        
    
                                                        [+49 3991 624 216](tel:+493991624216)
                                                    [a.vlach@schlosstorgelow.de](mailto:a.vlach@schlosstorgelow.de)
                            
                        
                                                            
                            
                                
                            
                            
                                Grundsätzlich ist zunächst erforderlich, dass vor dem Antrag ein Beratungsgespräch auf Schloss Torgelow stattgefunden hat und eine positive Aufnahmeentscheidung durch Schloss Torgelow getroffen worden ist. Anschließend kann ein Stipendienantrag gestellt werden. Stipendienanträge ohne vorherige Aufnahmezusage können nicht gestellt werden.

Ein Stipendium wird vorbehaltlich des Vorhandenseins entsprechender Mittel im Stipendienfonds gewährt, wenn die Leistungen mindestens sehr gut bis gut sind und es den Eltern nicht möglich ist, den Schul- und Internatsbesuch aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Ja. Der Stichtag ist der 28.02. eines Jahres für das dem Datum folgende Schuljahr. Später eingegangene Anträge können leider nicht mehr bearbeitet werden. Der Antrag ist über Schloss Torgelow an den Verein BEGABT e. V. zu richten. 
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags ist, dass die oben genannten Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht werden.
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Die Aufnahme auf Schloss Torgelow erfolgt ab der 5. Klasse. Schülerinnen und Schüler aus allen Bundesländern und aus dem Ausland können sich für einen Platz bewerben. Es ist auch möglich, während des Schuljahres aufgenommen zu werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Um optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wechsel in die Kursstufe zu schaffen, wird ein frühzeitiger Wechsel nach Torgelow empfohlen. Eine Aufnahme ist jedoch auch in die Eingangsklasse der Oberstufe möglich.
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Nein. Es muss ein Einkommenssteuerbescheid eingereicht werden, weil es möglich ist, dass neben dem Gehalt weitere Einkünfte erzielt werden (Vermietung, Geschäftsbetrieb, Kapitaleinkünfte). Der Einkommenssteuerbescheid darf höchstens zwei Jahre alt sein. Wurde keine Einkommenssteuererklärung eingereicht, reicht der Gehaltsnachweis, wenn eine Bestätigung des Finanzamts vorliegt, dass keine Einkommenssteuererklärung eingereicht worden ist.   
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Das Volkhard-Brox-Stipendium wird in der Regel bis zum Höchstsatz von 8.000 € gewährt. Im Einzelfall sind höhere Stipendien möglich.
