Schloss Torgelow Internatsgymnasium

Schloss Torgelow: Aufnahme

Schul- und Internatskosten

Der Schul- und Internatskostenbeitrag im Schuljahr 2026/2027

Klassenmonat­lichHalb­jahres­voraus­zahl­ung (1,0 % Rabatt)Jahres­voraus­zahl­ung (2,0 % Rabatt)
Klassen
5-7
3.698 EUR21.966 EUR43.488 EUR
Klassen
8-10
3.899 EUR23.160 EUR45.852 EUR
Oberstufe4.093 EUR24.312 EUR48.134 EUR

Zusätzlich werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben: 
Aufnahmegebühr 450,00 EUR einmalig bei Aufnahme. Austrittsgebühr 250,00 EUR einmalig bei Austritt.

Sämtliche Kostenbeiträge werden als Jahresbeitrag erhoben und können in 12 monatlichen Raten bezahlt werden. Die Rate wird jeweils am 1. des Folgemonats abgebucht. Erfolgt der Internatseintritt erst im Laufe des Schuljahres, werden die Kostenbeiträge anteilig berechnet.

Bezahlen Eltern für mehrere Geschwister gleichzeitig das Internat, dann erhalten alle jüngeren Geschwisterkinder jeweils 20% Nachlass auf die Schul- und Internatsgebühren.

Aufgrund allgemeiner Schwankungen des Zinsniveaus behält sich Schloss Torgelow Änderungen bzgl. des Nachlasses für Jahres- bzw. Halbjahresvorauszahlungen jeweils zum Schuljahresbeginn vor. Schloss Torgelow gibt solche Änderungen spätestens drei Monate vorab bekannt.

Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten (Nr. 5 des Vertrages) nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Schülerkonto in Rechnung gestellt werden.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern den Schul- und Internatskostenbeitrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen können, steht eine begrenzte Zahl leistungsbezogener Stipendien zur Verfügung.

Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schul- und Betreuungskosten

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen gelten folgende steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:

1.    Steuerliche Absetzbarkeit von Schulkosten

In Deutschland können 30% der anfallenden Kosten des Schulunterrichts als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.Ä. Schloss Torgelow ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

2.    Absetzbarkeit von Betreuungskosten im Internat

Eltern mit einem Kind unter 14 Jahren können zusätzlich zu den Schulkosten sogenannte Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Von den Betreuungskosten sind 80%* – aber maximal 4.000 Euro* – je Jahr und Kind absetzbar. Nicht zu den Betreuungskosten gehören Kosten für z.B. Verpflegung, Sport oder andere Freizeitaktivitäten. Schloss Torgelow ermittelt jährlich den relevanten Betreuungskostenanteil und bescheinigt diesen zusammen mit den Schulkosten zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres. (*gültig ab 01.01.2025)

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sein dürfen und können und Sie zur Sicherheit eine weitere Konsultation bei Ihrem Steuerberater in Anspruch nehmen sollten.

Häufige Fragen zu Aufnahme und Kosten im Internatsgymnasium Schloss Torgelow

Anika Vlach

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Frau Anika Vlach