# Schul- und Internatskosten

> URL: https://www.schlosstorgelow.de/schul-internatskosten  
> Language: de  
> Description: Klassenmonat­lichHalb­jahres­voraus­zahl­ung (1,0 % Rabatt)Jahres­voraus­zahl­ung (2,0 % Rabatt)Klassen 5-73.698&nbsp;EUR21.966 EUR43.488 EURKlassen 8-103.899&nbsp;EUR23.160 EUR45…

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![](https://www.schlosstorgelow.de/wp-content/uploads/2025/07/schloss-torgelow-internat-gymnasium-320x180.avif)
                    
                
                    
    
            
            
                
                                            

Schloss Torgelow: Aufnahme

                                                                

# Schul- und Internatskosten

                                    
            
        
                
            
                
                    
                        
                            [Schloss Torgelow: Internat & Gymnasium](https://www.schlosstorgelow.de)
                            
                          
                                                                                    
                                    [Schloss Torgelow: Aufnahme](https://www.schlosstorgelow.de/aufnahme)
                                
                                                                                                    
                            [Schul- und Internatskosten](https://www.schlosstorgelow.de/schul-internatskosten)
                            
                        
                    
                
            
        
    

    

## Der Schul- und Internatskostenbeitrag im Schuljahr 2026/2027

| Klassen | monat­lich | Halb­jahres­voraus­zahl­ung (1,0 % Rabatt) | Jahres­voraus­zahl­ung (2,0 % Rabatt) |
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| Klassen 5-7 | 3.698 EUR | 21.966 EUR | 43.488 EUR |
| Klassen 8-10 | 3.899 EUR | 23.160 EUR | 45.852 EUR |
| Ober- stufe | 4.093 EUR | 24.312 EUR | 48.134 EUR |

    
            

**Zusätzlich werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben: **  
Aufnahmegebühr 450,00 EUR einmalig bei Aufnahme. Austrittsgebühr 250,00 EUR einmalig bei Austritt.

    
                    

Sämtliche Kostenbeiträge werden als Jahresbeitrag erhoben und können in 12 monatlichen Raten bezahlt werden. Die Rate wird jeweils am 1. des Folgemonats abgebucht. Erfolgt der Internatseintritt erst im Laufe des Schuljahres, werden die Kostenbeiträge anteilig berechnet.

Bezahlen Eltern für mehrere Geschwister gleichzeitig das Internat, dann erhalten alle jüngeren Geschwisterkinder jeweils 20% Nachlass auf die Schul- und Internatsgebühren.

Für Kinder ehemaliger Schülerinnen und Schüler von Schloss Torgelow sowie vom Kurpfalz-Internat wird ein Nachlass von 5% auf die Schul- und Internatskosten gewährt, soweit nicht bereits ein Geschwisterrabatt Anwendung findet.

Aufgrund allgemeiner Schwankungen des Zinsniveaus behält sich Schloss Torgelow Änderungen bzgl. des Nachlasses für Jahres- bzw. Halbjahresvorauszahlungen jeweils zum Schuljahresbeginn vor. Schloss Torgelow gibt solche Änderungen spätestens drei Monate vorab bekannt.

                        

    
                    

Bitte beachten Sie, dass **Nebenkosten** (Nr. 5 des Vertrages) nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Schülerkonto in Rechnung gestellt werden.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern den Schul- und Internatskostenbeitrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen können, steht eine begrenzte Zahl [leistungsbezogener Stipendien](https://www.schlosstorgelow.de/stipendien) zur Verfügung.

                            

    
        
    

    
        
            

### Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schul- und Betreuungskosten

            
                
                                            

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen gelten folgende steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:

#### 1.    Steuerliche Absetzbarkeit von Schulkosten

In Deutschland können 30% der anfallenden Kosten des Schulunterrichts als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.Ä. Schloss Torgelow ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

#### 2.    Absetzbarkeit von Betreuungskosten im Internat

Eltern mit einem Kind unter 14 Jahren können zusätzlich zu den Schulkosten sogenannte Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Von den Betreuungskosten sind 80%* – aber maximal 4.000 Euro* – je Jahr und Kind absetzbar. Nicht zu den Betreuungskosten gehören Kosten für z.B. Verpflegung, Sport oder andere Freizeitaktivitäten. Schloss Torgelow ermittelt jährlich den relevanten Betreuungskostenanteil und bescheinigt diesen zusammen mit den Schulkosten zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres. (*gültig ab 01.01.2025)

**Anmerkung:** Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sein dürfen und können und Sie zur Sicherheit eine weitere Konsultation bei Ihrem Steuerberater in Anspruch nehmen sollten.

                                                            
                            
        
    

    
        
            
                                    

### Häufige Fragen zu Aufnahme und Kosten im Internatsgymnasium Schloss Torgelow

                            
                        
                                    
                        
![](https://www.schlosstorgelow.de/wp-content/uploads/2025/07/anika-vlach-schloss-torgelow-2025-320x320.avif)
                    
                                                        

Sie haben weitere Fragen zur Anmeldung oder zu den Kosten?

                                                                

Wir beraten Sie gern persönlich! Vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch oder melden Sie sich direkt zu einem unserer Informationstage an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

                                                                        

Frau Anika Vlach

                        
        
        
    
                                                        [+49 3991 624 216](tel:+493991624216)
                                                    [a.vlach@schlosstorgelow.de](mailto:a.vlach@schlosstorgelow.de)
                            
                        
                                                            
                            
                                
                            
                            
                                Die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Tabelle im Bereich Kosten. Bei halbjährlicher oder jährlicher Vorauszahlung werden Nachlässe gewährt.
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Ja. Das jüngere Geschwisterkind erhält einen Nachlass in Höhe von 20 % auf den Schul- und Internatskostenbeitrag. Dieser Nachlass gilt, so lange mindestens zwei Kinder das Internat besuchen.
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Grundsätzlich sind alle Kosten für Schule, Projekte, Unterbringung und Essen in den Schul- und Internatsgebühren enthalten. Verbrauchsabhängige Nebenkosten fallen z.B. für digitale Bücher und Lizenzen, Ausflüge, Klassenfahrten oder kostenpflichtige Projekte an. 
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Schloss Torgelow bietet eine begrenzte Zahl von Stipendien an. Nähere Informationen erhalten Sie [hier](https://www.schlosstorgelow.de/stipendien).
                            
                        
                                            
                            
                                
                            
                            
                                Ja. Schloss Torgelow darf öffentlich geförderte Maßnahmen nach §§ 35a SGB VIII durchführen. Eine öffentliche Förderung kommt insbesondere dann in Frage, wenn in der schulischen und persönlichen Entwicklung des Kindes Sorgen aufgetreten sind, die eine Förderung auf Schloss Torgelow angezeigt sein lassen. Beispiele sind Fälle von Schulangst oder Probleme im Kontext einer Hochbegabung. Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne beim Prozess der Beantragung.
